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Hopfen & Happen Sarstedt 2026

Liebes Streetfoodteam, liebe Brauer,

Wir werden in diesem Jar erstmalig ein Hopfen & Happen in Sarstedt veranstalten. Im Friedrich-Ebert-Park haben wir einen schönen Veranstaltungsort in der Nähe der Fußgängerzone. Im Schatten großer, alter Bäume können wir rund um eine Wiesenfläche die Stände platzieren.
Wir werdenauch hier zur Veranstaltung mit einer App arbeiten, mit der sich die Besucher vor und während der Veranstaltung über die Angebote informieren können. Das funktioniert wie ein digitales und interaktives Programmheft. Dafür brauchen wir deine Hilfe. Bitte überlege, was die Besucher über dein Angebot erfahren sollen und gib das bei der Anmeldung mit an. Ganz wichtig: Bitte lade uns auch ein aussagekräftiges Foto dazu hoch.

Veranstaltungszeiten:

Freitag, 8.5.2026 von 13.00 – 22.00 Uhr
Samstag, 9.5.2026 von 12.00 – 22.00 Uhr
Sonntag, 10.5.2026 von 12.00 – 19.00 Uhr

Aufbau:
Donnerstag 7.5.2026 von 19.00 – 21.00 Uhr
Freitag, 8.5.2026, 9.00 Uhr – 12.00 Uhr

Abbau:
Sonntag, 10.5.2026 ab 19.00 Uhr

Anmeldeschluss ist der 17.4.2026.

Diese Anmeldung ist erst mit Zusendung der Auftragsbestätigung / Rechnung seitens der vom Veranstalter beauftragten Agentur Univent verbindlich. Mit deiner Anmeldung bestätigst du die Richtigkeit deiner Daten und dein Interesse an einer verbindlichen Teilnahme an der Streetfoodveranstaltung "Hopfen & Happen". in der Hildesheimer Fußgängerzone.

Wir speichern die Daten der Anmeldung zur weiteren Bearbeitung.

1.    Umfang der Verarbeitung personenbezogener Daten
Wir verarbeiten personenbezogene Daten unserer Nutzer grundsätzlich nur, soweit dies zur Bereitstellung einer funktionsfähigen Website sowie unserer Inhalte und Leistungen erforderlich ist. Die Verarbeitung personenbezogener Daten unserer Nutzer erfolgt regelmäßig nur nach Einwilligung des Nutzers. Eine Ausnahme gilt in solchen Fällen, in denen eine vorherige Einholung einer Einwilligung aus tatsächlichen Gründen nicht möglich ist und die Verarbeitung der Daten durch gesetzliche Vorschriften gestattet ist.

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Soweit eine Verarbeitung personenbezogener Daten zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung erforderlich ist, der unser Unternehmen unterliegt, dient Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO als Rechtsgrundlage.
Für den Fall, dass lebenswichtige Interessen der betroffenen Person oder einer anderen natürlichen Person eine Verarbeitung personenbezogener Daten erforderlich machen, dient Art. 6 Abs. 1 lit. d DSGVO als Rechtsgrundlage.
Ist die Verarbeitung zur Wahrung eines berechtigten Interesses unseres Unternehmens oder eines Dritten erforderlich und überwiegen die Interessen, Grundrechte und Grundfreiheiten des Betroffenen das erstgenannte Interesse nicht, so dient Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO als Rechtsgrundlage für die Verarbeitung.

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